Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Platzierung von Werbung
print, online von „Die Presse“ Verlags-Gesellschaft m.b.H. & Co KG
Haftung: Für den Inhalt jeder Anzeige haftet der Auftraggeber der
Anzeigenschaltung/Inserat. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen
keinerlei gesetzliche Bestimmungen (z.B. GleichbehandlungsG), nicht das Ansehen
des Verlages oder die guten Sitten verstößt, technischen Anforderungen genügt, er
alle rechtlichen Bestimmungen einhält (z.B. UWG, Abgaben lt. GlücksspielG), alle
notwendigen Rechte inne- bzw. eingeräumt erhalten hat und daher Rechte Dritter (z.
B. Immaterialgüterrechte wie Urheber-, Markenschutzrechte bei Fotos, Grafiken,
Tonträger, Videobänder usw.) nicht verletzt werden. Der Auftraggeber garantiert
daher beispielsweise bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche
Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gem. § 63 GewO bzw. § 6
Abs. 1 E-Commerce Gesetz (ECG) im Onlinebereich bzw. sonstige für den mobilen,
digitalen, etc. Bereich geltende Bestimmungen einzuhalten. Sollte der Auftraggeber
rechtlichen Bestimmungen, wie z.B. der Kennzeichnungspflicht oder Bestimmungen
des GleichbehandlungsG nicht nachkommen, behält sich der Verlag vor, die
Annahme des Inserats abzulehnen bzw. bei begründetem Verdacht eines
Gesetzesverstoßes, angegebene Daten wie Namen und Anschrift des Auftraggebers
auf Anfrage dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sowie den gem. § 14
Abs. 1 zweiter und dritter Satz UWG klagebefugten Einrichtungen oder sonstigen
Behörden (z.B. Magistrat, Polizei), Gerichten oder sonstigen Dritten (z.B. gem. § 18
Abs. 4 ECG) mitzuteilen. Der Verlag behält sich vor, Werbe-Maßnahmen, die vom
Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließlich des
sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Der Verlag kann aus
diesem Grund sowohl die Annahme eines Werbeauftrags ablehnen als auch von
rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten. Der Verlag ist zu einer
entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten
Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich
notwendige Adaptionen eines Inserates auch ohne vorherige Rücksprache mit dem
Auftraggeber durchzuführen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge ohne
Angabe von Gründen abzulehnen. Ansprüche des Auftraggebers welcher Art auch
immer sind ausgeschlossen.
1. Stelleninserate: Wir weisen darauf hin, dass das Gleichbehandlungsgesetz
inhaltliche Vorgaben für Stelleninserate normiert. Insbesondere sind
Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei zu gestalten und ist, soweit ein
solches besteht, das kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere
Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben
und gegebenenfalls auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Dem
Verlag ist es nicht möglich, Inserate individuell auf Einhaltung dieser Vorgaben
zu prüfen, der Auftraggeber garantiert daher dem Verlag, die Vorgaben des
Gleichbehandlungsgesetzes für Stelleninserate einzuhalten.
Der Auftraggeber hält den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller
Ansprüche, die auf das erschienene Inserat gegründet werden (z.B. Klage eines
Mitbewerbers, verwaltungsstrafrechtliche Inanspruchnahme durch die
zuständige Behörde, Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten
Gegendarstellungen), vollkommen schad- und klaglos; dies umfasst – auch
nachfolgend sofern auf eine Schad- und Klagloshaltung durch den Auftraggeber
hingewiesen wird - immer auch die gesamten Rechtsanwalts- sowie
Gerichtsverfahrenskosten.
2. Der Auftraggeber garantiert und haftet insbesondere auch dafür, dass das zu
schaltende Inserat/die zu schaltende Werbung nicht gegen die Bestimmungen
des österreichischen Glücksspielgesetzes verstößt, und verpflichtet sich im Falle
eines Verstoßes, unabhängig von einem eigenen Verschulden, den Verlag über
erste Aufforderung vollkommen schad- und klaglos zu halten. Die Schad- und
Klagloshaltung durch den Auftraggeber umfasst auch den Ersatz jeglicher
Folgeschäden für den Verlag, insbesondere den Ersatz von angemessenen
Rechtsvertretungs- und Prozesskosten sowie von gerichtlichen oder
behördlichen Strafen; der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
hinsichtlich solcher verhängter Strafen Rechtsmittel zu erheben und den
Rechtsweg auszuschöpfen. Der Auftraggeber verzichtet im Falle einer
Inanspruchnahme von dritter Seite (Behörde, Mitbewerber, etc.) auf den
Einwand eines Mitverschuldens des Verlags und auf jegliche sonstige Haftung
des Verlags.
3. Annahme: Werden Anzeigen telefonisch aufgegeben oder solcherart
Änderungen veranlasst, dann übernimmt der Verlag keine Haftung für die
Richtigkeit der Wiedergabe. Dies gilt auch für undeutlich geschriebene
Textvorlagen. Hierfür übernimmt der Verlag keine Gewähr.
4. Gewährleistung und Leistungsstörung: (Druck-) Fehler, bzw. Fehler, die den
Sinn eines Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine
Ersatzansprüche dem Verlag gegenüber. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben
ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Verlag lehnt jede Haftung
für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserats oder einer
Fremdbeilage an einem bestimmten Tag (ausgenommen bei ausdrücklich
vereinbarter Platzierung, etc.) bzw. die durch Druckfehler usw. entstehen ab.
Der Verlag haftet, sofern er für Schäden einzustehen hat, nur bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für
leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, mittelbare und
Folgeschäden, Schäden Dritter etc., ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der
Verlag haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder
Dateien. Fälle höher Gewalt (zB auch Streiks, Beschlagnahme,
Maschinenschaden, Verkehrs- und Betriebsstörungen) sind seitens des Verlags
nicht zu vertreten.
Der Verlag behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu
veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung
veröffentlicht wird. Der Verlag ist zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb
angemessener Frist berechtigt. Erst nach 2 erfolglosen
Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch den
Verlag ist der Auftraggeber zu weiteren Ansprüchen (Preisminderung,
Wandlung) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Jedenfalls
ist die Haftung der Höhe mit dem Betrag des Preises für den betreffenden
Auftrag begrenzt.
5. Unterlagen, Aufbewahrung: Für die Eignung zum Druck bzw. zur
Veröffentlichung beigestellter oder vom Auftraggeber selbst gestalteter
Druckunterlagen, Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen bzw.
Abweichungen in der Druckqualität bedingt durch deren Ausgestaltung sowie
auch inhaltliche Fehler oder sonstige Mängel solcher beigestellter Unterlagen
(wie z.B. Manuskripten, Filmen, reproreifen Vorlagen, Fremdbeilagen und
Sonder-werbeformen) haftet ausschließlich der Auftraggeber. Den Verlag trifft
keine Prüf- und/oder Hinweispflicht. Die Pflicht zur Aufbewahrung von
Unterlagen endet 3 Monate nach dem Erscheinen der letzten Anzeige.
6. Probeabzüge: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen
Kostenersatz hergestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Bei nicht fristgerechter
Rückstellung solcher Abzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten
für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die
Lieferung vom Verlag anzufertigender Copys, Filme oder grafischer Arbeiten hat
der Auftraggeber zu tragen.
7. Platzierungswünsche: Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen für
den Verlag jedoch keine Verpflichtung dar. Der Ausschluss von Mitbewerbern
kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
8. Kennzeichnung: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag gemäß § 26 Mediengesetz
gekennzeichnet.
9. Kennziffernverkehr: Auftraggeber von Chiffreanzeigen sind für die zeitgerechte
und vollständige Rückstellung von den Chiffrebriefen beigelegten Unterlagen
verantwortlich. Einsendungen, durch die der verlagseigene Chiffre-dienst
missbraucht wird, werden nicht ausgefolgt. Der Verlag übernimmt ferner keine
eingeschriebenen Chiffrebriefe und haftet in keinem Fall für in Verlust geratene
Einsendungen oder für deren verzögerte Weitergabe.
10.Anzeigenaufträge: Aufträge, gleichgültig von wem übernommen, gelten dem
Verlag gegenüber erst dann verbindlich, wenn sie vom Verlag angenommen
wurden. Aufträge werden vom Verlag auf Wunsch bestätigt. Mündliche Aufträge,
die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht. Der Verlag ist
berechtigt, von einem angenommenen Anzeigenauftrag aus wichtigen Gründen
zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu beenden. Wichtige Gründe sind
insbesondere grober Verstoß gegen Vertragspflichten durch den Auftraggeber
oder Schließung des Unternehmens bzw. Einstellung der Zeitung.
11.Nachlass, Agenturprovision: Die im Anzeigentarif angeführten Mengenrabatte
werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen
eines Werbungstreibenden gewährt. Der Werbungstreibende erhält nur dann
rückwirkend einen Nachlassanspruch auf alle seine während eines
Kalenderjahres tatsächlich abgenommenen Anzeigen, wenn er von Beginn
dieses Jahres an einen Gesamtauftrag abgeschlossen hat, der aufgrund des
vorliegenden Tarifs die Nachlassgewährung begründet. Der Anspruch auf
rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach
Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist.
Wird ein derartiger Auftrag aus Gründen, die der Verleger nicht zu vertreten hat,
nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber – unbeschadet sonstiger Rechtspflichten –
den Unterschied zwischen dem gewährten Nachlass und jenem, der der
effektiven Abnahme entspricht, dem Verleger zurückzuerstatten. Bei Konkurs
oder Ausgleich des Auftraggebers entfällt der Nachlass.
Leistungen, die eine 15-prozentige Agentur- (Mittler-)Provision rechtfertigen,
sind die Mittlerleistung selbst, die Übermittlung (entsprechend den Vorgaben
des Verlags) einer druckfertigen Unterlage oder elektronische Übermittlung des
fertigen Sujets und die Übernahme des Delkredere und die Haftung für
Copyright-Fragen.
12.Laufzeit, Samstag/Feiertag: Anzeigen sind innerhalb der angegebenen,
vereinbarten Frist zu konsumieren. Nicht konsumiertes Anzeigenvolumen verfällt
ohne Barablöse oder Rückzahlung bereits bezahlter Anzeigen ersatzlos. Sofern
sich keine Frist aus dem Vertrag ergibt, sind Anzeigen innerhalb eines Jahres
und hier monatlich zu konsumieren, außer es ergibt sich aus dem
Anzeigenbetrag oder der Anzeigengröße etwas anderes. Fällt ein gesetzlicher
Feiertag auf einen Samstag, so werden für den davorliegenden Freitag
gebuchte Anzeigen mit dem Samstagstarif verrechnet.
13.Anzeigenpreise und Zahlungskonditionen: Es gelten die jeweils unter
http://diepresse-vermarktung.com/tarife ausgewiesenen Tarife. Basis für die
Verrechnung im Onlinebereich sind die ausgelieferten Ad-Impressions unseres
(Ad-)Servers. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Preise auch
bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Die Rechnung mit Beleg wird spätestens
am 5. Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats erstellt. Unsere
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Der
Auftraggeber stimmt einer allfälligen elektronischen Übermittlung der
Rechnungen per E-Mail ausdrücklich zu. Bei Zahlungsverzug werden
gesetzliche Verzugszinsen laut §§ 455 ff UGB verrechnet. Weiter werden aus
dem Titel des Zahlungsverzugs die Satz- und Inkassospesen gem. § 1333 Abs 2
ABGB Geltend gemacht. Laufende und weitere Aufträge des Säumigen können
vom Verlag bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags zurückgestellt
werden. Der Verlag behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nach zu
verrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Kosten,
die durch außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu
Lasten des Schuldners. Mit der Rechnung wird ein Beleg übermittelt. Kann ein
Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine
Aufnahmebescheinigung des Verlags. Dies gilt, sofern nicht ausdrücklich eine
andere Vereinbarung getroffen wurde.
Einzugsermächtigung für SEPA-Lastschriften: Bei Zahlung mittels
Einzugsermächtigung beauftragen Sie den Verlag widerruflich, die von Ihnen zu
entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Kontos mittels
wiederkehrender SEPA-Lastschrift einzuziehen. Es ist hiermit auch Ihre
kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen. Letztere ist auch
berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto
nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Sie
haben das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungs-datum ohne
Angabe von Gründen eine Rückbuchung auf Ihr Konto zu veranlassen. Den
Einzug zum jeweiligen Fälligkeitstermin werden wir Ihnen gemeinsam mit der
Rechnung spätestens einen Tag vor Fälligkeit vorab ankündigen (PreNotification). Bitte sorgen Sie für eine entsprechende Kontodeckung. Nutzer im
Ausland müssen sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vollständig in Euro
auf dem Konto des Verlages einlangt. Differenzbeträge werden nachbelastet.
Bei Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren wenden Sie sich an Ihr Kreditinstitut.
14.Stornierungen: Bei Stornierungen von Anzeigenaufträgen und
Beilagenbuchungen (soweit dies für den Verlag technisch noch möglich ist)
verrechnen wir eine Stornogebühr.
Hauptblatt: Bei Stornos bis 1 Monat vor Erscheinen beträgt die Gebühr 10 %
vom Tarifwert der Buchung, bis 2 Wochen vor Erscheinen 30 %, ab 1 Woche vor
Erscheinen 50 %, 3 Tage vor Erscheinen den gesamten Tarifwert.
Bei Magazinen, Schaufenster und Sonderproduktionen: Bei Stornos bis 2
Wochen vor Erscheinen beträgt die Gebühr 50 %, ab 2 Wochen vor Erscheinen
den gesamten Tarifwert. Eine Stornierung von Folgeaufträgen nach der ersten
Schaltung ist nicht mehr möglich.
15.Fremdwerbung: Fremdbeilagen dürfen grundsätzlich lediglich
Eigenwerbezwecken des Kunden dienen und keine Inserate Dritter enthalten.
Inserate Dritter (Fremdinserate) bedürfen der ausdrücklichen vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Verlages. Der Aufpreis für Beilagen mit
Fremdinseraten sofern dies vorab schriftlich vom Verlag genehmigt wird: 30%
des Tarifwertes je Fremdanzeige. Der Verlag behält sich ausdrücklich vor,
Fremdbeilagen mit Fremdinseraten abzulehnen.
16.Es wird eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende
Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Tarifwerts, der für die Fremdbeilage
gilt, vereinbart, wenn Fremdbeilagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung
des Verlages Fremdinserate enthalten. Die Konventionalstrafe wird sofort nach
schriftlicher Anzeige durch den Verlag fällig. Über den Betrag der
Konventionalstrafe hinausgehende Ansprüche des Verlages bleiben davon
unberührt.
17.Rechnungsreklamation: Rechnungsreklamationen können nur innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungslegung anerkannt werden.
18.Rügepflicht: Reklamationen und sonstige Beanstandungen sind bei sonstigem
Ausschluss der Gewährleistung oder Schadenersatzansprüche schriftlich
innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Inserats geltend zu machen.
19.Immaterialgüterrechte: Das Eigentum und Rechte an Idee, Konzeption,
Gestaltung, Layout, Titel, Text, Fotos, etc. an vom Verlag gestalteten Sujets
verbleiben beim Verlag, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Dieses Anzeigensujet
darf daher lediglich in der Presse Print, auf DiePresse.com und/oder
ausdrücklich vom Verlag gestatteten Medien in unveränderter Weise
veröffentlich werden. Jegliche auch nur teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung,
und/oder anderweitige Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Verwertung des
Anzeigensujets bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.
20.Geheimhaltung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung
gestellten Informationen (z. B. Passwort, Benutzernamen, Mediadaten u. a.)
absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte
weiterzugeben. Falls dies doch notwendig sein sollte, verpflichtet sich der
Auftraggeber, die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die sich
ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung verpflichtet haben. Diese
Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber. Für aus der Verletzung dieser
Geheimhaltungspflicht resultierende Schäden hält der Auftraggeber den
Auftragnehmer vollkommen schad- und klaglos (inkl. Rechtsanwalts- und
Verfahrenskosten).
21.Rechtsnachfolge: Rechte und Pflichten aus abgeschlossenen Aufträgen gehen
auf den allfälligen Gesamtrechtsnachfolger der Vertragspartei über. Die
Vertragsparteien sind in allen anderen Fällen nicht berechtigt, ihre Rechte und
Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten bzw. die Vertragsposition
an Dritte zu übertragen.
22.Sonstiges: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt
österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des
österreichischen internationalen Privatrechts und des UNKaufrechtsübereinkommens.
Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Wirksamkeit des Rests
unberührt.
Besondere Bestimmungen für OnlineAnzeigen, Anzeigen auf mobilen,
digitalen Endgeräten, Services, etc.
1. Allgemeines: Nachfolgende Bestimmungen gelten für Anzeigenschaltungen im
Online-Bereich, im Bereich digitaler, mobiler und zukünftig technisch möglicher
weiterer Verwertungs-, Verbreitungswege bzw. Endgeräte wie zB sämtliche
Internet-Portale samt Domains, Applikationen, Services Widgets und Gadgets,
RSS-Feeds, Newsletter, etc. auf PCs,Desktops, Notebooks, mobilen Plattformen
(Handys, Smartphones, Tablets), Out of Home-Plattformen (z.B. Infoscreens),
im digitalen Fernsehen, Navigationsgeräte, etc.
2. Material : Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für
die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media
Banner, Texte, Links und anderes), müssen spätestens 3 Arbeitstage vor der
festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei, und
entsprechend der zuvor getroffenen Vereinbarung seitens des Auftraggebers an
den Verlag übermittelt werden.
Der Verlag hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre
Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format,
Darstellungstechnologie und Dateigrößen, ua.) zu prüfen und gegebenenfalls
zur Anpassung an den Auftraggeber zu retournieren. Dabei ist der Verlag auch
berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem
Auftraggeber selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen.
Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur Schaltung der
Werbung, bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der
Adimpressions, ua.) ist der Verlag von allen daraus, sowie aus den durch die
externe (Ad)Server-Anbindung der veröffentlichten Werbung resultierenden
Ansprüchen freigestellt, wobei sämtliche Kosten umfasst sind.
Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist
Verlag unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material
unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im
Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Verlag sämtliche Daten richtig und
vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Auftraggebers im Sinne des §
6 Abs. 1 E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind.
3. Übergabe der Daten: Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels
E-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach ECG bestehenden
Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen,
sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz
sowie durch das Mediengesetz entsprechen.
Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme
Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.
4. Freigabe und Schaltung: Der Verlag gibt keine Garantien über die Platzierung
und Reihenfolge der Werbeschaltungen sowie über die Aufteilung der
Adimpressions während der Werbekampagne und ist dazu berechtigt,
Werbeschaltungen aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen
Gründen zurückzuweisen oder nachträglich unverzüglich zu sperren; dies ohne
Ansprüche des Auftraggebers.
5. Rechtliche Verantwortung: Der Verlag ist berechtigt, Werbematerial und Links,
die gegen rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu
sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Auftraggeber nicht notwendig
ist, dieser aber von der Maßnahme ehestmöglich informiert wird.
Die Sperrung befreit den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vertraglich
vereinbarten Vergütung. Der Auftraggeber hat vielmehr die Möglichkeit, das
Werbematerial innerhalb einer Nachtfrist von zwei Wochen ab Information durch
diepresse.com oder Verlag nachzubessern. Wird innerhalb dieses Zeitraums
seitens des Auftraggebers ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses
wieder geschalten. Der Auftraggeber hat Verlag die Rechtskonformität des
nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen.
Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
aus einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.
6. Stornierungsfristen: Die Stornogebühr stellt einen pauschalierten Schadenersatz
dar. Die Stornierung bis acht Tage vor dem Start der Kampagne ist kostenlos.
Bei späterer Stornierung fällt eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der noch
ausstehenden Kampagne an.
Der Werbetreibende verzichtet auf eine Minderung des
Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht, -
soweit gesetzlich zulässig - aus welchen Gründen auch immer, auch aus dem
Titel der Vorteilsausgleichung.
Stand: April 2019